Herzlich willkommen bei DIALOG!
DIALOG! Ist eine Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsenenstrafrecht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
DIALOG! Ist eine Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsenenstrafrecht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Der TOA ist ein außergerichtliches und freiwilliges Angebot an Geschädigte und Beschuldigte, eine Straftat und ihre Folgen eigenverantwortlich zu bearbeiten.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Bearbeitung des Konflikts und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Im Verhältnis zwischen Geschädigten und Beschuldigten soll der im Zusammenhang mit der Tat bestehende Konflikt beigelegt werden.
Die Wiedergutmachung schließt nicht nur finanziell bezifferbare Schäden ein, sondern beinhaltet auch die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen des Geschädigten. Zwischen den Interessen des Geschädigten und den Leistungsmöglichkeiten des Täters soll ein Kompromiss gefunden werden, mit dem beide Seiten zufrieden sind (Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen Täter und Opfer). Der TOA ist eine Chance für beide Seiten.
Mediator in Strafsachen
Dipl. Sozialpädagoge
Systemischer Familientherapeut
DIALOG!
Untere Frauenstraße 20
36251 Bad Hersfeld
Tel 06621-9662160
Mo. – Mi. von 08:15 – 09:00 Uhr und
12:00 – 13:00 Uhr
In der Regel prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Fall für den TOA geeignet ist und übergibt ihn dann der Schlichtungsstelle. Diese schreibt im nächsten Schritt beide Seiten an und prüft die Bereitschaft von Geschädigtem und Beschuldigtem zur Teilnahme am TOA. Ebenso können Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Polizei, Gerichtshilfen und auch Sie selber den TOA anregen.
Zunächst werden Geschädigter und Beschuldigter getrennt zu einem Gespräch in die Schlichtungsstelle eingeladen. In diesem Gespräch werden Ursachen und Folgen des Vorfalls besprochen. Die Beteiligten können ihre Erwartungen und Ziele für den Ausgleich benennen.
Am darauffolgenden Ausgleichsgespräch nehmen beide Seiten teil. Es kommen der Vorfall selbst und Formen der Wiedergutmachung zur Sprache.
In der Regel wird zwischen Geschädigtem und Beschuldigtem ein Vertrag über die vereinbarten Ausgleichsleistungen angefertigt. Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird von der Ausgleichsstelle überprüft.
Ein erfolgreich durchgeführter TOA wird im Strafverfahren berücksichtigt und kann zur Milderung der Strafe oder zur Einstellung des Verfahrens führen.
Der TOA ist kostenlos und freiwillig und kann zu jeder Zeit des Verfahrens beendet werden.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist gescheitert, wenn:
Wenn der Täter-Opfer-Ausgleich scheitert, nimmt das normale gerichtliche Verfahren seinen Verlauf.
Der TOA wird durch einen allparteilichen Vermittler mit Mediatorenausbildung begleitet.
Die Beteiligten haben dabei die Möglichkeit, sich über die Tat und ihre Folgen auszusprechen und Formen der Wiedergutmachung zu finden.
Der unabhängige Fachdienst Dialog! führt Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsenenstrafrecht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg durch.