Dialog! TOA

Herzlich willkommen bei DIALOG!

DIALOG! Ist eine Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsenenstrafrecht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?

Der TOA ist ein außergerichtliches und freiwilliges Angebot an Geschädigte und Beschuldigte, eine Straftat und ihre Folgen eigenverantwortlich zu bearbeiten.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Bearbeitung des Konflikts und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Im Verhältnis zwischen Geschädigten und Beschuldigten soll der im Zusammenhang mit der Tat bestehende Konflikt beigelegt werden.

Die Wiedergutmachung schließt nicht nur finanziell bezifferbare Schäden ein, sondern beinhaltet auch die körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen des Geschädigten. Zwischen den Interessen des Geschädigten und den Leistungsmöglichkeiten des Täters soll ein Kompromiss gefunden werden, mit dem beide Seiten zufrieden sind (Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen Täter und Opfer). Der TOA ist eine Chance für beide Seiten.

Ansprechpartner

Stefan Putz

Mediator in Strafsachen
Dipl. Sozialpädagoge
Systemischer Familientherapeut

Wie und wo sind wir zu erreichen?

DIALOG!

Untere Frauenstraße 20
36251 Bad Hersfeld

Tel 06621-9662160

Unsere telefonischen Sprechzeiten:

Mo. – Mi. von 08:15 – 09:00 Uhr und
12:00 – 13:00 Uhr

Was können wir für Sie tun?









    Wie läuft ein TOA ab?

    In der Regel prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Fall für den TOA geeignet ist und übergibt ihn dann der Schlichtungsstelle. Diese schreibt im nächsten Schritt beide Seiten an und prüft die Bereitschaft von Geschädigtem und Beschuldigtem zur Teilnahme am TOA. Ebenso können Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Polizei, Gerichtshilfen und auch Sie selber den TOA anregen.

    Zunächst werden Geschädigter und Beschuldigter getrennt zu einem Gespräch in die Schlichtungsstelle eingeladen. In diesem Gespräch werden Ursachen und Folgen des Vorfalls besprochen. Die Beteiligten können ihre Erwartungen und Ziele für den Ausgleich benennen.

    Am darauffolgenden Ausgleichsgespräch nehmen beide Seiten teil. Es kommen der Vorfall selbst und Formen der Wiedergutmachung zur Sprache.

    In der Regel wird zwischen Geschädigtem und Beschuldigtem ein Vertrag über die vereinbarten Ausgleichsleistungen angefertigt. Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird von der Ausgleichsstelle überprüft.

    Ein erfolgreich durchgeführter TOA wird im Strafverfahren berücksichtigt und kann zur Milderung der Strafe oder zur Einstellung des Verfahrens führen.

    Der TOA ist kostenlos und freiwillig und kann zu jeder Zeit des Verfahrens beendet werden.

    Vorteile für Geschädigte!

    • In einem Gespräch mit dem Beschuldigten können Sie mögliche Folgen der Tat verdeutlichen. Sie können entstandene Belastungen, Ärger und finanzielle Schäden ansprechen.
    • Sie haben die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch Schadensersatz zu erhalten. In der persönlichen Aussprache können Opferinteressen eine stärkere Berücksichtigung finden als im reinen Strafverfahren.

    Vorteile für Beschuldigte

    • Im Gespräch mit dem Geschädigten haben Sie die Möglichkeit, die Hintergründe für Ihr Handeln zu schildern und dafür die Verantwortung zu übernehmen.
    • Sie haben die Möglichkeit, den entstandenen Schaden aktiv wieder gutzumachen und sich beim Geschädigten glaubhaft zu entschuldigen.
    • Ein erfolgreich durchgeführter TOA wirkt sich positiv auf den Ausgang des Strafverfahrens aus.

    Der Täter-Opfer-Ausgleich war erfolgreich wenn!

    • der Beschuldigte die Verantwortung für die Tat übernimmt und sich beim Geschädigten entschuldigt
    • Geschädigter und Beschuldigter sich auf eine Ausgleichsleistung geeinigt haben.
    • die Ausgleichsleisung erbracht wurde

    Was passiert wenn ein TOA scheitert.

    Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist gescheitert, wenn:

    • der Geschädigte oder der Beschuldigte nicht zum TOA-Verfahren bereit sind
    • der Beschuldigte die Tat nicht eingesteht
    • keine Ausgleichsleistung zwischen den Parteien vereinbart werden konnte.

    Wenn der Täter-Opfer-Ausgleich scheitert, nimmt das normale gerichtliche Verfahren seinen Verlauf.

    Wer führt den TOA durch

    Der TOA wird durch einen allparteilichen Vermittler mit Mediatorenausbildung begleitet.

    Die Beteiligten haben dabei die Möglichkeit, sich über die Tat und ihre Folgen auszusprechen und Formen der Wiedergutmachung zu finden.

    Der unabhängige Fachdienst Dialog! führt Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsenenstrafrecht im Landkreis Hersfeld-Rotenburg durch.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die Schlichtungsstelle DIALOG! arbeitet auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen, die sich aus dem § 46a Strafgesetzbuch und dem § 153 Strafprozessordnung ergeben.

    Tatbestände für den Täter-Opfer-Ausgleich!

    • einfache und gefährliche Körperverletzung
      (auch fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsdelikten)
    • Bedrohung, Nötigung
    • einfacher und schwerer Diebstahl
    • Betrug und Unterschlagung
    • Sachbeschädigung

    Wer ist DIALOG!

    Dialog! – Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und Fachabteilung des Vereins die Brücke e.V. in Bad Hersfeld.